Nach bestandener Führerprüfung erhältst du einen provisorischen Führerausweis, der auf drei Jahre beschränkt ist. Seit 1. 1. 2020 dauert die Weiterausbildung nur einen Tag. Sie muss jedoch innerhalb von 12 Monaten nach bestanderner Führerscheinprüfung absolviert werden. Bei umgeschriebenen Ausweisen aus dem Ausland kann die Frist auch kürzer als drei Jahre sein.
Auch hier gab es eine Gesetztesänderung am 14. Dezember 2018
Genauere Informationen und Anmeldung zu den Weiterbildungs-Kursen im untenstehenden Link